Stopp-Regeln und Konsequenzen

 

Bei Nichtbeachtung der Schulordnung gelten die folgenden Regeln und Konsequenzen, die im Rahmen des Projektes „Gewaltfrei Lernen“ mit den Kindern erarbeitet wurden.

 

Die Stoppregeln

 

 

STOPPREGEL 1:                    Stopp, du tust mir weh!

                                      Oder:  Stopp, höre auf, mich zu schubsen!

 

STOPPREGEL 2:                    Stopp, höre auf damit, sonst sage ich es der Aufsicht!

 

STOPPREGEL 3:                    Stopp, ich gehe jetzt zur Aufsicht.

 

 

Konsequenz bei Nichtbeachtung der Stoppregeln

für das Spiel auf dem Schulhof:

 

ð   Gespräch mit Lehrer/in, Spielverbot

 

 

Bei schweren Verstößen gegen die Schulordnung:

 

  • Eintrag in das „Rote Buch“ und

à Entschuldigungsbrief mit Unterschrift der Eltern.

 

  • Eintrag in das „Rote Buch“ und

à Abschreiben der entsprechenden Regel

1.    Klasse:   1 Satz

2.    Klasse:   1 Abschnitt

3./4. Klasse: Schulordnung

 

3.  Eintrag in das „Rote Buch“ und

     à Elternbrief + Pausenverbot bis Elternbrief zurück

 

4.  Eintrag in das „Rote Buch“ und

     à Elternbespräch

 

ð Weitere Ordnungsmaßnahmen lt. § 53 Schulgesetz

 

ð „Reset“ nach 3 Monaten

 

Beispiele für „schwere Verstöße“ sind:

 

Körperliche Gewalt – beißen – anspucken – Gegenstände zerstören – stehlen – mit Gegenständen werfen – die Toiletten verunreinigen – Beleidigungen (von Lehrkräften und Kindern) – kneifen

 

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