Stopp-Regeln und Konsequenzen
Bei Nichtbeachtung der Schulordnung gelten die folgenden Regeln und Konsequenzen, die im Rahmen des Projektes „Gewaltfrei Lernen“ mit den Kindern erarbeitet wurden.
Die Stoppregeln
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STOPPREGEL 1: Stopp, du tust mir weh! Oder: Stopp, höre auf, mich zu schubsen!
STOPPREGEL 2: Stopp, höre auf damit, sonst sage ich es der Aufsicht!
STOPPREGEL 3: Stopp, ich gehe jetzt zur Aufsicht.
Konsequenz bei Nichtbeachtung der Stoppregeln für das Spiel auf dem Schulhof:
ð Gespräch mit Lehrer/in, Spielverbot
Bei schweren Verstößen gegen die Schulordnung:
à Entschuldigungsbrief mit Unterschrift der Eltern.
à Abschreiben der entsprechenden Regel 1. Klasse: 1 Satz 2. Klasse: 1 Abschnitt 3./4. Klasse: Schulordnung
3. Eintrag in das „Rote Buch“ und à Elternbrief + Pausenverbot bis Elternbrief zurück
4. Eintrag in das „Rote Buch“ und à Elternbespräch
ð Weitere Ordnungsmaßnahmen lt. § 53 Schulgesetz
ð „Reset“ nach 3 Monaten |
Beispiele für „schwere Verstöße“ sind:
Körperliche Gewalt – beißen – anspucken – Gegenstände zerstören – stehlen – mit Gegenständen werfen – die Toiletten verunreinigen – Beleidigungen (von Lehrkräften und Kindern) – kneifen |